So kaufen Sie Immobilien in Italien

Italien ist für Touristen eines der begehrtesten Länder weltweit, daher ist es äußerst üblich, nach einer Immobilie für Investitionen, Urlaub oder ein neues Leben zu suchen.
Der Prozess zum Kauf einer Immobilie in Italien ist relativ unkompliziert und kann durchaus problemlos verlaufen, wenn Sie mit einem kompetenten Team zusammenarbeiten, das Sie durch die wichtigsten Schritte führt.
Käufer können auch einen technischen Berater beauftragen, die notwendigen Prüfungen einer Immobilie durchzuführen.

Käufer sollten ein formelles schriftliches Angebot zum Kauf der Immobilie vorlegen und möglicherweise die Hinterlegung einer Anzahlung auf einem Treuhandkonto zur Sicherung verlangen. Wenn das Angebot angenommen wird, kann es zu einem rechtsverbindlichen Vertrag kommen.
Sobald eine Einigung erzielt wurde, führt der Anwalt und/oder Gutachter des Käufers die entsprechenden Recherchen durch, damit der Vorvertrag bzw. Compromesso erstellt werden kann.
Der Compromesso überträgt das Eigentum nicht, legt jedoch alle Einzelheiten des Verkaufs fest und gibt dem Verkäufer Zeit, alle erforderlichen Dokumente zusammenzutragen und die Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Schlusstermin zu räumen.
Normalerweise zahlt der Käufer (der über eine italienische Steuernummer verfügen muss) eine Anzahlung von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises bei Compromesso, ein Vorgang, der von einem Notar durchgeführt wird, der die Transaktion registriert.
Der oben genannte „Codice Fiscale“ (italienische Steuergesetzgebung) ist für die Durchführung einer Vielzahl von Aktivitäten in Italien unerlässlich, beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos, den Abschluss eines Mietvertrags oder die Registrierung beim italienischen Nationalen Gesundheitsdienst. Kunden können vor oder nach ihrer Ankunft in Italien eine italienische Steuernummer erhalten.

Im Anschluss an Compromesso führt der dabei unabhängige Notar eine Titelrecherche durch und bereitet den endgültigen Vertrag vor.
Die endgültige Vertragsunterzeichnung erfolgt durch den Notar. Der Käufer zahlt dann den ausstehenden Restbetrag sowie alle anderen Gebühren und Steuern, und der Notar zahlt im Namen des Käufers die Stempelsteuer und andere Kaufsteuern an die Regierung.

Potenzielle Immobilienkäufer aus dem Ausland sollten damit rechnen, beim Kauf einer Immobilie in Italien rund 10 Prozent des Kaufpreises auszugeben.
Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Grundsteuer, Umsatzsteuer (ähnlich der Mehrwertsteuer und derzeit 22 Prozent) und Notargebühren sowie eventuellen Zusatzkosten, wie etwa der Übersetzung von Dokumenten, falls erforderlich.
Die Einkommensteuer ist in Italien von allen Immobilieneigentümern auf die theoretischen Mieteinnahmen der Immobilie im Laufe des Jahres zu entrichten. Nichtansässige unterliegen der Einkommensteuer jedoch nur, wenn die Einnahmen einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.
Die Imposta Municipale Unica wird, ähnlich der britischen Gemeindesteuer, zweimal im Jahr von der Kommunalverwaltung erhoben, und beim Verkauf einer Immobilie fallen keine Kapitalertragssteuern an, wenn die Transaktion mehr als fünf Jahre nach dem Kauf stattfindet.